Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6292
BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05 (https://dejure.org/2008,6292)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - IX ZR 6/05 (https://dejure.org/2008,6292)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - IX ZR 6/05 (https://dejure.org/2008,6292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung im Hinblick auf einen höheren Streitwert als negative Folge einer Feststellungswiderklage; Fortführung eines Prozesses mit einem reduzierten Streitwert durch einen zweiten Rechtsanwalt; Verletzung des rechtlichen Gehörs ...

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; BGB § 675 § 280 § 249
    Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität im Rahmen der Anwaltshaftung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Keins Anscheinsbeweis bei mehreren Handlungsalternativen

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Kein Anscheinsbeweis bei mehreren Handlungsalternativen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Keins Anscheinsbeweis bei mehreren Handlungsalternativen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    a) Es gilt der Anscheinsbeweis, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung nahe gelegen hätte (BGHZ 123, 311, 314 ff; BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/00, WM 2005, 1615, 1616; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, WM 2005, 2110, 2111).

    Der Anwalt kann den Anscheinsbeweis entkräften, indem er Tatsachen beweist, die für ein atypisches Verhalten des Mandanten sprechen (BGHZ 123, 311, 316; BGH, Urt. v. 2. Juli 1996 - IX ZR 299/95, WM 1996, 2071, 2072 [Notar]).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind aber unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Anwalt dem Mandanten lediglich die erforderliche Information für eine sachgerechte Entscheidung zu geben hat (BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - IX ZR 358/97, WM 1999, 645, 646 [Steuerberater]; v. 22. Februar 2001 aaO S. 743; v. 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03, NJW 2004, 2817, 2818).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    Derartige besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht in den Entscheidungsgründen eingeht (BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfG NJW 1995, 1884, 1885; 1999, 1387, 1388).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 f).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    Auch eine bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung des Forderungsprätendenten lässt das Feststellungsinteresse nicht entfallen (BGH, Urt. v. 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03, WM 2006, 1551, 1553 Rn. 24 ff).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    Die Revision ist, soweit der Klage stattgegeben worden ist, nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil das angegriffene Urteil den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGHZ 159, 135, 139 f).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 35; BVerfG NJW 1995, 2095, 2096).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    c) Dass die Gebühren ihrer Frankfurter Prozessanwälte nicht angefallen wären, weil, wie die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung ausführt, der Erstanwalt verpflichtet war, im Wege der Naturalrestitution Schadensersatz zu leisten und die notwendigen Prozesserklärungen abzugeben (vgl. BGH, Urt. v. 10. Februar 1994 - IX ZR 109/93, WM 1994, 1114, 1116), kann nach derzeitigem Sachstand nicht zugrunde gelegt werden.
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    a) Es gilt der Anscheinsbeweis, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung nahe gelegen hätte (BGHZ 123, 311, 314 ff; BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/00, WM 2005, 1615, 1616; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, WM 2005, 2110, 2111).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
    Derartige besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht in den Entscheidungsgründen eingeht (BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfG NJW 1995, 1884, 1885; 1999, 1387, 1388).
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95

    Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 455/00

    Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei Anwaltsregress

  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 102/85

    Wirksamkeit der Verzichtserklärung im Anwaltsprozeß

  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs

    Eine solche Beweiserleichterung gilt jedoch dann nicht, wenn - wie vorliegend - bei korrekter Beratung durch den Anwalt mehrere vernünftige Handlungsalternativen für den Mandanten bestanden hätten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 2007, 393 ; BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 39/04 - zitiert nach [...]; BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 6/05 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Dresden, 27.10.2022 - 4 U 2642/21

    Anwaltshaftung wegen behaupteter fehlerhafter Beratung; Beratungspflichten in

    Im Grundsatz gilt der Anscheinsbeweis, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung nahegelegen hätte (statt aller: BGH, Beschluss vom 17.07.2008, IX ZR 6/05, Beck-Online, Rz. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht